Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg

14.06.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Grillfest der Schiedsrichter*innen in Riesenbeck (Anmeldung bis 02.05.25)

02.06.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Schulungsabend No.1 - Juni 2025 in Esch

19.05.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Schulungsabend No.2 - Mai 2025 in Esch

12.05.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Schulungsabend No.1 - Mai 2025 in Esch

28.04.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Schulungsabend No.2 - April 2025 in Esch

07.04.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Schulungsabend No.1 - April 2025 in Esch

17.03.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Schulungsabend No.1 - März 2025 in Esch

10.03.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Sonderveranstaltung - 10.März 2025 ab 18:00Uhr in Dreierwalde

24.02.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Schulungsabend No.2 - Februar 2025 in Esch

17.02.2025
Schulungsabende Schiedsrichter Tecklenburg
Schulungsabend No.1 - Februar 2025 in Esch
Zurücksetzen
noch 10 Einträge
Abmeldungen nur über

Organisatorisches
Besuch der Schulungsabende
Grundsatz: Belehrungen sind Pflichtveranstaltungen - wie bisher -.
Regelung im Kreis Tecklenburg: Jeder SR kann sich einmal im Halbjahr kostenfrei abmelden. Zusätzlich kann er eine weitere, kostenfreie Abmeldeoption in Anspruch nehmen; entweder 1 x unentschuldigt pro Saison oder eine zusätzliche kostenfreie Abmeldung. Der "unentschuldigte Freischuss" wird bei der Berechnung automatisch berücksichtigt. Ausnahmen von der Regelung sind eng begrenzt - z.B. Entfernung des Wohnortes, längerfristige Erkrankung, Auslandsstudium usw. - die einen Besuch nicht ermöglichen. Nicht als Ausnahme gelten z.B. Schichtdienste etc.. Über Ausnahmen entscheidet der KSA im Einzelfall.
Spielrückgaben
Spielrückgaben werden bis einschließlich Dienstag vor dem jeweiligen Wochenende ohne Ordnungsgeld geduldet. Ab Mittwoch gilt eine Spielrückgabe (Ausnahme bei Krankheit) als verspätet. Die 4-Tage-Frist gilt auch für Wochenspieltage. Spielrückgaben erfolgen per Mail an Franz-Josef Schrameyer, Maik Echelmeyer und Stefan Schönfelder (bitte die Mail jeweils an alle drei KSA-Mitglieder senden).
Eintragungen Spielbericht
Die Spielberichte werden durch Jürgen Wenker auf Vollständigkeit und inhaltlich geprüft. Bei wesentlichen Versäumnissen, insbesondere bei der Beschreibung von Feldverweisen (Beispiel: totaler Feldverweis ohne konkrete Begründung - "Notbremse" reicht nicht; Beispiel: Beleidigung ohne genaue Nennung etc.) erfolgt ein Ordnungsgeld wegen unvollständigen Ausfüllens des Spielberichts. Begründung: der Staffelleiter muss aus der Beschreibung ein Strafmaß festlegen können.
Nichtbestätigen eines Spiels im DFBnet
Fehlende Spielbestätigungen im DFBnet bedingen ein Ordnungsgeld.
Sofern ein anderer SR die Spielleitung übernehmen kann, erfolgt eine Umbesetzung.
Sperrtermine
SR tragen ab sofort analog der Verbandsvorgabe ihre Sperrtermine eigenverantwortlich im DFBnet ein. Eintragungen vom KSA erfolgen, wenn der SR wegen Voransetzungen den Sperrtermin nicht eintragen kann. Längerfristige Abmeldungen wegen Krankheit oder Urlaub erfolgen zusätzlich per Mail an Franz-Josef Schrameyer, Maik Echelmeyer und Stefan Schönfelder.
Kreisliga-B-Herren - Qualifikation
Ab sofort gilt als Bedingung für die KLB-Qualifikation der Besuch von mindestens drei Belehrungen in der Saison. Maßgeblich war der Besuch der Belehrungen in der Saison 2023-2024. Die Qualifikationen wurden im DFBnet angepasst.
Ab der Saison 2025-2026 ist der Besuch von mindestens 50% der regulären Belehrungen für die Qualifikation der KLB in der jeweils vorhergehenden Saison notwendig. Dafür entfällt - wie bisher - eine jährliche, praktische und theoretische Prüfung.
Allgemeiner Hinweis zu den Ordnungsgeldern
Die Höhe der Ordnungsgelder ist in den Durchführungsbestimmungen zur Schiedsrichterordnung geregelt und unterliegt der Verbandshoheit. Der Kreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ordnungsgelder.
FS


Organisatorisches
Besuch der Schulungsabende
Grundsatz: Belehrungen sind Pflichtveranstaltungen - wie bisher -.
Regelung im Kreis Tecklenburg: Jeder SR kann sich einmal im Halbjahr kostenfrei abmelden. Zusätzlich kann er eine weitere, kostenfreie Abmeldeoption in Anspruch nehmen; entweder 1 x unentschuldigt pro Saison oder eine zusätzliche kostenfreie Abmeldung. Der "unentschuldigte Freischuss" wird bei der Berechnung automatisch berücksichtigt. Ausnahmen von der Regelung sind eng begrenzt - z.B. Entfernung des Wohnortes, längerfristige Erkrankung, Auslandsstudium usw. - die einen Besuch nicht ermöglichen. Nicht als Ausnahme gelten z.B. Schichtdienste etc.. Über Ausnahmen entscheidet der KSA im Einzelfall.
Spielrückgaben
Spielrückgaben werden bis einschließlich Dienstag vor dem jeweiligen Wochenende ohne Ordnungsgeld geduldet. Ab Mittwoch gilt eine Spielrückgabe (Ausnahme bei Krankheit) als verspätet. Die 4-Tage-Frist gilt auch für Wochenspieltage. Spielrückgaben erfolgen per Mail an Franz-Josef Schrameyer, Maik Echelmeyer und Stefan Schönfelder (bitte die Mail jeweils an alle drei KSA-Mitglieder senden).
Eintragungen Spielbericht
Die Spielberichte werden durch Jürgen Wenker auf Vollständigkeit und inhaltlich geprüft. Bei wesentlichen Versäumnissen, insbesondere bei der Beschreibung von Feldverweisen (Beispiel: totaler Feldverweis ohne konkrete Begründung - "Notbremse" reicht nicht; Beispiel: Beleidigung ohne genaue Nennung etc.) erfolgt ein Ordnungsgeld wegen unvollständigen Ausfüllens des Spielberichts. Begründung: der Staffelleiter muss aus der Beschreibung ein Strafmaß festlegen können.
Nichtbestätigen eines Spiels im DFBnet
Fehlende Spielbestätigungen im DFBnet bedingen ein Ordnungsgeld.
Sofern ein anderer SR die Spielleitung übernehmen kann, erfolgt eine Umbesetzung.
Sperrtermine
SR tragen ab sofort analog der Verbandsvorgabe ihre Sperrtermine eigenverantwortlich im DFBnet ein. Eintragungen vom KSA erfolgen, wenn der SR wegen Voransetzungen den Sperrtermin nicht eintragen kann. Längerfristige Abmeldungen wegen Krankheit oder Urlaub erfolgen zusätzlich per Mail an Franz-Josef Schrameyer, Maik Echelmeyer und Stefan Schönfelder.
Kreisliga-B-Herren - Qualifikation
Ab sofort gilt als Bedingung für die KLB-Qualifikation der Besuch von mindestens drei Belehrungen in der Saison. Maßgeblich war der Besuch der Belehrungen in der Saison 2023-2024. Die Qualifikationen wurden im DFBnet angepasst.
Ab der Saison 2025-2026 ist der Besuch von mindestens 50% der regulären Belehrungen für die Qualifikation der KLB in der jeweils vorhergehenden Saison notwendig. Dafür entfällt - wie bisher - eine jährliche, praktische und theoretische Prüfung.
Allgemeiner Hinweis zu den Ordnungsgeldern
Die Höhe der Ordnungsgelder ist in den Durchführungsbestimmungen zur Schiedsrichterordnung geregelt und unterliegt der Verbandshoheit. Der Kreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ordnungsgelder.
Kreisliga-A-Prüfung(en)
praktische Leistungsprüfung
50m-Sprint: Männer max. 8,5s, Frauen max. 10,0s
100m-Sprint: Männer max. 15,6s, Frauen max. 17,0s
1000m-Lauf: Männer max. 5:15min, Frauen max. 5:45min
theoretische Prüfung mit 30 Regelfragen
30 Fragen, die frei zu beantworten sind
bei bis zu 5 Fehlern ist die Prüfung bestanden
bei bis zu 7 Fehlern besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung
die zugehörigen Regelfragen (aus den letzten beiden Jahren) findet ihr hier:
https://flvw-tecklenburg.de/de/sonstiges.htmTeilnehmerabfrage
https://nuudel.digitalcourage.de/qnw6gEm5ikfHflXg