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Mitgliedschaft

Willkommen im Club!

Sie möchten mit Ihrem Verein in den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) aufgenommen werden? Oder mit einem Verein bzw. einer Sparte fusionieren? Vielleicht leider aus dem Verband austreten? Alle wichtigen Informationen rund um Aufnahme, Fusion und Kündigung im FLVW erhalten Sie im Bereich Mitgliedschaft. Zudem sind für bestehende Mitgliedsvereine die wichtigsten Informationen und Pflichten in der Vereinsadministration zusammengefasst. Bei Fragen rund um das Thema Mitgliedschaft im FLVW helfen Ihnen unsere Ansprechpersonen aus der FLVW-Geschäftsstelle gern weiter.


Aufnahme in den Verband

Es gibt für Vereine viele gute Gründe, Mitglied im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) zu werden: Die Teilnahme am Spielbetrieb und an Wettkämpfen sowie die Unterstützungsangebote und Dienstleistungen des Verbandes für seine Vereine sind einige davon.  

Zuerst ist es wichtig, die entsprechende Fachschaft für den eigenen Verein (Fußball, Leichtathletik oder Freizeit- und Breitensport) zu kennen und die Anforderungen zu erfüllen. Unter diesem Text finden Sie die jeweiligen Fachschaften und die entsprechenden Aufnahmerichtlinien, den Aufnahmeantrag, einen Bestandserhebungsbogen und ggf. weitere Vordrucke.

Der Aufnahmeantrag listet alle für die Aufnahme notwendigen Unterlagen auf. Sind Ihre Unterlagen vollständig, senden Sie sie einfach zum Kreisvorsitzenden Ihres zuständigen FLVW-Kreises.  

Als Ansprechpersonen für weitere Fragen stehen Ihnen beim FLVW Anja Ende und Marc Schelkmann zur Verfügung.
 

Downloads:

  • Aufnahmeanträge Fußball (ZIP)
  • Aufnahmeanträge Leichtathletik (ZIP)
  • Aufnahmeanträge Freizeit- und Gesundheitssport (ZIP)

Vereinsfusionen: Zusammen sind wir stärker

Ihr Verein möchte mit einem anderen Verein fusionieren? Oder aus zwei oder mehr Vereinen werden die Fußball- bzw. Leichtathletikabteilungen ausgegliedert und schließen sich zu einem neuen Verein zusammen?  

Die Fusionsrichtlinien stehen Ihnen nachfolgend zum Download bereit. Laut § 3 Fußballordnung FLVW müssen Anträge und die entsprechenden Unterlagen bis zum 1. Mai des laufenden Jahres über Ihren zuständigen Kreisvorsitzenden an den FLVW gesendet werden.

Ihre Ansprechpersonen im FLVW bei weiteren Fragen sind Anja Ende und Marc Schelkmann.  
 

Download:

  • Fusionsrichtlinien

Kündigung der Mitgliedschaft

Haben Sie sich als Verein entschieden, aus dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) auszutreten, müssen einige Dinge dafür beachtet werden.  

Der Austritt aus dem Verband muss durch eine schriftliche Erklärung, die nicht elektronisch übermittelt werden darf, gegenüber der Verbandsgeschäftsstelle erfolgen (§ 9 Satzung FLVW). Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden. Zu beachten ist, dass dem ausscheidenden Mitglied kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zusteht.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Austritt aus dem FLVW stehen Ihnen Anja Ende und Marc Schelkmann als Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle des FLVW zur Verfügung.

Informationen und Pflichten für Mitgliedsvereine

Um die Kommunikation mit seinen Mitgliedsvereinen geordnet abhandeln zu können, unterhält der Fußball- und Leichtathletik-Verbands-Westfalen (FLVW) unterschiedliche Systeme. Dabei erhält jeder Verein die wichtigen Informationen, hat aber gleichzeitig auch Pflichten, die es gegenüber dem Verband zu erfüllen gilt.

Die wichtigsten Entscheidungen im Verbandswesen und Spielbetrieb werden über die Offiziellen Mitteilungen kommuniziert. Die OM erscheinen wöchentlich – jeweils freitags – in Form einer E-Mail in Ihrem E-Postfach im DFBnet mit einem entsprechenden Link auf die neuen OM. Dieser Link ermöglicht den Zugriff auf die Offiziellen Mitteilungen als PDF-Datei.

Zu den Pflichten der Vereine gehört es, das elektronische Postfach (E-Postfach) im DFBnet ständig zu kontrollieren und zu führen. Das E-Postfach ist ein geschlossenes Postfachsystem des DFBnet, das der Kommunikation per E-Mail dient.

Vereinsmeldebogen

Bestandserhebungen seiner Mitglieder führt der FLVW über den Vereinsmeldebogen im DFBnet durch. Erfasst werden Mannschaften, Mitgliederzahlen und Kontaktadressen der westfälischen Vereine zur statistischen Auswertung. Mit diesen Zahlen können die Verbände ihre Mitglieder besser einschätzen und Angebote und Unterstützung spezialisieren. Zum 1. Januar eines Jahres sind die Mitgliedsvereine aufgefordert, ihren Meldebogen zu aktualisieren. Über das Jahr sollen Kontaktdaten der Ansprechpersonen sowie die Vereinsanschrift/en immer aktuell gehalten werden.


Downloads:

  • Anleitung Pflege der Vereinsadressen im Vereinsmeldebogen
  • Ausfüllanleitung Bestandserhebung Fußball-Vereine
  • Ausfüllanleitung Bestandserhebung Leichtathletik-Vereine
  • Ausfüllanleitung Bestandserhebung Freizeit- und Gesundheitssport
  • Datenschutzinformation Vereinsadressen, Ansprechpersonen & Funktionär*innen

Offizielle Mitteilungen

Amtliche Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Organe, Verwaltungsstellen und Geschäftsstellen auf Verbands- und Kreisebene erfolgen mittels der Offiziellen Mitteilungen (OM), die ausschließlich als digitale Fassung veröffentlicht werden.

Die OM erscheinen wöchentlich – jeweils freitags – in Form einer E-Mail in Ihrem E-Postfach im DFBnet mit einem entsprechenden Link auf die neuen OM. Dieser Link ermöglicht den Zugriff auf die Offiziellen Mitteilungen als PDF-Datei.

Weitere Umgangs- bzw. Nutzungsmöglichkeiten der OM sehen wie folgt aus: Bitte loggen Sie sich unter www.dfbnet.org mit Ihrer Vereinskennung und Ihrem Passwort ein. In der Navigationsleiste von SpielPLUS finden Sie den Menüpunkt Mitteilungen. Im Untermenü befinden sich die Rubriken Lesen und Archiv. Die Rubrik Archiv ermöglicht den Zugriff auf alle bisher erschienenen OM.

Unter der Rubrik Lesen öffnet sich eine Eingabemaske, mit deren Hilfe Sie sämtliche Infos in selektierter Form aus den aktuellen OM abrufen können. Die Struktur ist so konfiguriert, dass alle Mitteilungen in den OM, die im Zusammenhang mit dem Namen des Vereins veröffentlicht werden, zusammenhängend abgerufen werden können.

Selbstverständlich können Sie Ihre Vereinsmitarbeiter mit Hilfe der DFBnet Vereinsadministration für den Zugriff auf die Offiziellen Mitteilungen administrieren. Dazu müssen Sie die bisherigen Berechtigungen um den dort aufzufindenden Premium-User erweitern. Diese Funktion erlaubt, die OM online zu lesen, im Archiv zu recherchieren und eine direkte wöchentliche Zustellung des Links zur aktuellen OM per E-Mail.

Hinweis für Vereine

Wir möchten abschließend an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Verbandsmitglieder im Sinne von §7 der Satzung verpflichtet sind, sich vom Inhalt der Bekanntmachungen Kenntnis zu verschaffen. Einwendungen, dass die Veröffentlichungen der Offiziellen Mitteilungen des FLVW nicht bekannt seien, sind dabei unerheblich.

Organe, Verwaltungsstellen und Geschäftsstellen auf Verbands- und Kreisebene sind ferner dazu berechtigt, Bekanntmachungen auch durch schriftliche Mitteilung sowie durch Veröffentlichung auf der Internetadresse www.flvw.de als auch durch Bereitstellung im elektronischen Postfach oder sonstiger Weise vorzunehmen, soweit nicht für den Verband geltende Bestimmungen eine anderweitige Form der Bekanntmachung vorschreiben.

E-Postfach im DFBnet

Das elektronische Postfach (E-Postfach) ist ein geschlossenes Postfachsystem des DFBnet, das der Kommunikation per E-Mail dient. Erreichbar ist es über die Internetadresse www.dfbnet.org (Menüpunkt DFBnet Postfach/FLV Westfalen). Das System ist gegenüber dem E-Mailverkehr von außen abgeschottet. Es ist so konzipiert, dass der Versand zu externen E-Mail-Adressen möglich, der Versand von externen Mail-Adressen ins E-Postfach jedoch blockiert ist.

Jeder Mitgliedsverein bekommt seitens des FLVW eine E-Postfach-Adresse zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Zugangskennung erhält der Verein über den Superuser des für ihn zuständigen FLVW-Kreises oder die Verbandsgeschäftsstelle. Als Ansprechperson steht insoweit ferner der Kreisvorstand zur Verfügung.

Hinweis für Vereine

Der FLVW weist an dieser Stelle darauf hin, dass Mitgliedsvereine gemäß § 7 Absatz (1) dazu verpflichtet sind, die vom Verband im Rahmen der DFBnet-Anwendungen bereitgestellten elektronischen Postfächer einzurichten und die dort eingestellten Informationen zu bearbeiten. Die Teilnahme am geschlossenen elektronischen Postfachsystem *beispiel*@flvw.evpost.de erfolgt auf Grundlage der „Allgemeine Nutzungsbedingungen für das elektronische Postfachsystem des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes e.V. (FLVW)“.

Ansprechpersonen

MS

Mitgliederverwaltung, Datenschutzbeauftragter

Marc Schelkmann

...
(0 23 07) 371 596

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